Meldungen an Suisa

Die Suisa ist die Urheberrechtsgesellschaft für Musik. Sie schützt die Rechte der Komponisten, Textautoren und Musikverleger und sorgt dafür, dass diese ihre Entschädigungen für ihre Werke erhalten.

Alle zwei Jahre (jeweils bis am 15. Januar des ungeraden Jahres für das vergangene Jahr) müssen die Trachtengruppen ein Formular ausfüllen mit den Musiktiteln der gezeigten Tänze und gesungenen Lieder der Auftritte im vergangenen Jahr. Dies gilt für Veranstaltungen der eigenen Gruppe. Sobald eine andere Organisation als Veranstalter gilt, müssen die aufgeführten Titel nicht auf der eigenen Liste eingetragen werden.

Aus diesen Angaben berechnet die Suisa die Entschädigungen für die Komponisten. Diese sind darauf angewiesen, dass wir die Angaben korrekt machen.

Im Mitgliederbeitrag an die STV ist die Abgabe an die Suisa bereits enthalten. Mit der Abgabe der aufgeführten Werke entstehen den Trachtengruppen keine Zusatzkosten.

Link auf das Formular

 

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